Verbraucherschlichtungsbericht 2017 erschienen

18.07.2018

Fristgerecht hat das Bundesamt für Justiz den in § 35 VSBG vorgeschriebenen Bericht veröffentlicht. der zugleich der Unterrichtung der Europäischen Kommission über die Umsetzung der AS-Richtlinie dient. Ihm zufolge gibt es in Deutschland 25 anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen, darunter sechs behördliche. Zwei Stellen sind als Allgemeine VS-Stellen für solche Konflikte zuständig, für die noch keine spezielle Stelle eingerichtet wurde.

Im Jahr 2016 gingen bei den Verbraucherschlichtungsstellen insgesamt 61.694 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ein, 2017 stieg die Zahl auf 68.538 Anträge an. Rund 20% (2017: 18%) der abschließend bearbeiteten Anträge mussten abgelehnt werden, zumeist weil die angerufene Stelle nicht zuständig war (2016: 44%; 2017: 47%) oder der Antragsteller sich mit seinem Begehren nicht zuvor an den Antragsgegner gewandt hatte (2016: 33%; 2017: 26%).

Da der größte Teil der Anträge auf die bereits vor dem VSBG existierenden Schlichtungsstellen entfällt, kann dem Gesetz ein bedeutsamer Beitrag zur Ausweitung der Verbraucherschlichtung nicht zugeschrieben werden. In dem Bericht werden daher weitere Maßnahmen zur Information der Verbraucher und zur Förderung der Teilnahmebereitschaft der Unternehmer vorgeschlagen. Diese ist bisher sehr unterschiedlich: Bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum für Schlichtung e. V. nahmen 2017 nur 29%, bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft dagegen 78%, bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur 44% der Unternehmer am beantragten Schlichtungsverfahren teil. Bei 19 Stellen sind die Unternehmer aufgrund Gesetz oder Satzung zur Teilnahme verpflichtet. In diesen Fällen kam es 2017 aber nur in 45% der Fälle zu einer Einigung, bei freiwilliger Teilnahme der Unternehmen in 90%.

Der informative und grafisch sehr ansprechend gestaltete Bericht enthält auch Angaben zu den Rechtsgrundlagen und zur Entwicklung bei den einzelnen Schlichtungsstellen. Ergänzende Informationen sind der aus den Tätigkeitsberichten der Schlichtungsstellen gefertigten Übersicht 2017 zu entnehmen.