Verbraucherschlichtung in Österreich kommt gut an und bietet Neues

17.06.2022

In Österreich können in das Verbraucherschlichtungsverfahren seit vergangenem Jahr auch Sachverständige eingebunden werden. Die Schlichtungsstelle Austria, zuständig für solche Streitigkeiten, die nicht einer der sieben spezialisierten Stellen zugewiesen sind, sieht ihrem Jahresbericht 2021 zufolge hierin ein „überaus wertvolles und zur Lösungsfindung teilweise unerlässliches Werkzeug“. Von den sieben Fällen, in denen hiervon Gebrauch gemacht wurde und die zu etwa gleichen Teilen zugunsten des Verbrauchers oder des Unternehmers ausgingen, endeten sechs mit einer Einigung, der siebte mit einem Vergleich außerhalb des Verfahrens. Dank einer zusätzlichen Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz entstehen den Parteien auch durch die Begutachtung keine Kosten. Das Verfahren selbst ist ohnehin kostenfrei, und zwar – anders als in Deutschland – auch für den Unternehmer.

Insgesamt fällt die Bilanz der „Verbraucherschlichtung Austria“ für 2021 sehr positiv aus. Die  Zahl der Schlichtungsanträge hat gegenüber dem Vorjahr um rund 20 Prozent auf 1.243 zugenommen. Beachtlich ist die mit 82 % sehr hohe Teilnahmequote der Unternehmer. Die Einigungsquote konnte gegenüber dem Vorjahr nochmals um 4 Prozentpunkte auf 67 % gesteigert werden.

Die meisten Schlichtungsanträge betrafen die Bereiche Handel (vor allem Gewährleistungsstreitigkeiten mit Elektro- und Möbelhändlern), Dienstleistungen (zumeist Kündigungen von Verträgen mit Fitnesscentern), Versicherung (insb. Haushalts- und Rechtsschutzversicherung) und Reise. 16 % der Anträge hatten einen Bezug zur Corona-Pandemie, vor allem im Dienstleistungs- und Reisesektor.

In fast 82 % der Fälle lag der Streitwert bei maximal 1.000 Euro. Dabei war, wie schon in den Vorjahren, zu beobachten, dass die Teilnahme- und die Einigungsquote schlechter werden, je höher der Streitwert ist. So konnte bei Streitwerten bis 100 Euro in 90 % der Fälle, bei Streitwerten über 10.000 Euro nur in 35 % eine Einigung erzielt werden.