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EU-Richtlinie über Verbraucherstreitbeilegung geändert
Das EU-Parlament hat am 16. Dezember 2025 eine Änderung der Richtlinie über die alternative Streitbeilegung bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten beschlossen. Sie verfolgt das Ziel, die Inanspruchnahme des kostenfreien Verfahrens bei den anerkannten ADR-Stellen zu fördern, indem der Zugang der Verbraucher zu diesen Stellen erleichtert und die Bereitschaft der Unternehmer gesteigert wird, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.
Zu entsprechenden Maßnahmen werden die Mitgliedstaaten nunmehr in einem eigenen Artikel allgemein verpflichtet. Wie sich aus den Erwägungsgründen der Richtlinie ergibt, ist hierbei u.a. an Informationskampagnen und Teilnahmebescheinigungen, aber auch an finanzielle Maßnahmen gedacht wie z.B. Gebührenermäßigungen oder Kostenbefreiung für mitwirkungsbereite Unternehmer, die Erstattung der Kosten für eine bestimmte Anzahl von ADR-Verfahren oder die Einrichtung spezialisierter Streitbeilegungsstellen. Die Mitgliedstaaten sollen dabei besonderes Augenmerk auf solche Wirtschaftszweige legen, wo sich Unternehmer nur unzureichend an ADR-Verfahren beteiligen oder wiederholt zu Verbraucherbeschwerden Anlass geben. In solchen Fällen solle auch eine Teilnahmepflicht eingeführt werden.
Ausdrücklich verlangt die Richtlinie, dass Unternehmer verpflichtet werden, innerhalb von 20 Arbeitstagen, nachdem ihnen eine Verbraucherbeschwerde von der ADR-Stelle zugeleitet wurde, mitzuteilen, ob sie zur Teilnahme an dem Verfahren bereit sind. Für grenzüberschreitende Streitigkeiten haben die Mitgliedstaaten ADR-Kontaktstellen einzurichten. die den Verbraucher beim Zugang zur zuständigen Streitbeilegungsstelle und im dortigen Verfahren, z.B. durch Übersetzungshilfe, unterstützen.
Die Umsetzung der neuen Richtlinie wird zahlreiche Änderungen des VSBG erfordern.
EU-Richtlinie über Verbraucherstreitigkeiten wird reformiert
Die EU arbeitet seit Jahren daran, den Zugang zur und die Nutzung von außergerichtlicher Streitbeilegung für Verbraucher zu verbessern. Am 17. November 2025 hat der Rat nunmehr der mit Kommission und Parlament abgestimmten Neufassung der ADR-Richtlinie von 2013 zugestimmt. Mit der Beschlussfassung durch das Europäische Parlament ist in Kürze zu rechnen. Über die Neuerungen wird umgehend hier informiert.
Verbraucherschlichtung tritt auf der Stelle
Bei den 28 anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen sind im vergangenen Jahr rund 134.000 Anträge eingegangen, ungefähr so viele wie im Jahr davor. Zwar gab es bei einzelnen Stellen einen Zuwachs, insgesamt lässt sich jedoch keine zunehmende Akzeptanz dieses für den Verbraucher kostenfreien, durch sachkundige und unabhängige Vermittler betriebenen Verfahrens feststellen. Weite Geschäftsbereiche werden auch weiterhin nicht durch spezialisierte Stellen abgedeckt; auch 2024 ist keine einzige neue Stelle hinzugekommen. Die in solchen Fällen zuständige Universalschlichtungsstelle des Bundes konnte zwar einen leichten Zuwachs verbuchen (von rund 2.800 auf 3.432 Eingänge), doch bleiben auch diese Zahlen weit hinter dem zurück, was bei Erlass des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes 2016 erwartet worden war.
Anders als erwartet hat sich auch die Erledigungsart entwickelt. Wie den Tätigkeitsberichten zu entnehmen ist, enden die wenigsten Fälle durch einen von den Beteiligten angenommenen Schlichtungsvorschlag. Sehr oft führt bereits die Einschaltung der Schlichtungsstelle oder deren Moderation dazu, dass die Parteien ihre Differenzen außerhalb des Verfahrens beilegen. Entgegen der (verfehlten) Vorgabe in der amtlichen Statistik sind daher auch solche Verfahren nicht als „ergebnislos“ zu verbuchen. Selbst unter Berücksichtigung dieses Umstandes bietet die Erfolgsbilanz der einzelnen Stellen jedoch ein höchst unterschiedliches und, von Ausnahmen abgesehen, wenig zufriedenstellendes Bild. Dies sollte Anlass geben, das Konzept des VSBG gründlich zu überdenken.
Siehe dazu die aufgrund der Tätigkeitsberichte der Verbraucherschlichtungsstellen gefertigte Auswertung 2024, die aufgrund der uneinheitlichen Veröffentlichungspraxis allerdings kein vollständiges und genaues Bild liefern kann.
Schlichtungsboom bei Reise und Verkehr
2024 war ein Rekordjahr für die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (früher söp). Gegenüber 2023 nahm die Zahl der Schlichtungsanträge um rund 14,5 % auf 45.634 zu. In rund 90 % der Verfahren kam es zu einer gütlichen Lösung. In der hohen Fallzahl spiegeln sich nicht nur die aktuellen Probleme im Luft- und Bahnverkehr wider; sie belegen auch, dass das für Verbraucher kosten- und belastungsfreie Schlichtungsangebot zunehmend Bekanntheit und Akzeptanz findet. Zu Details s. Kurzbilanz 2024.
Neue Streitbeilegungsstelle für Social-Media-Konflikte
Bei Beschwerden wegen des Entfernens oder Nichtentfernens von Beiträgen auf den Social-Media-Plattformen Instagram, TikTok und LinkedIn kann die User Rights GmbH als von der Bundesnetzagentur zertifizierte Streitbeilegungsstelle gem. Digital Services Act der EU angerufen werden. Die Social-Media-Plattformen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mit ihr zusammenzuarbeiten, die notwendigen Daten bereitzustellen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übernehmen.
Weitere Informationen und Antrag zur Fallprüfung unter https://user-rights.org/de.
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