Anwaltschaft zeigt Aufgeschlossenheit für Schlichtung

25.02.2023

Die Zahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft ist 2022 etwas zurückgegangen, von 1.166 im Vorjahr auf 972. Zugenommen hat jedoch die Bereitschaft der Anwältinnen und Anwälte, an einem vom Mandanten beantragten Schlichtungsverfahren teilzunehmen; dies war bei 92 Prozent der 2022 erledigten Verfahren der Fall. Die Einigungsquote lag bei 63 Prozent und hat damit im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls leicht zugenommen. Von den 509 Schlichtungsvorschlägen wurden 232 von beiden Parteien angenommen. In 90 weiteren Angelegenheiten konnte mit Hilfe der Schlichtungsstelle eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeit erzielt werden, ohne dass es eines ausformulierten Schlichtungsvorschlags bedurfte. In rund 67 Prozent ihrer Schlichtungsvorschläge hat die Stelle den Parteien ein gegenseitiges Nachgeben empfohlen, ca. 29 Prozent bestätigten voll die Sichtweise des Rechtsanwalts, 3,5 Prozent voll die des Mandanten. Angaben zu den Streitgegenständen und den Schlichtungsempfehlungen enthält der Jahresbericht 2022.