Verbraucherschlichtungsstellen müssen häufiger vermitteln, aber weniger schlichten

05.07.2024

Die anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen wurden  2023 wesentlich häufiger in Anspruch genommen als in den Jahren davor. Insgesamt gingen über 135.000 Schlichtungsanträge bei den 28 Einrichtungen ein. Der Zuwachs geht vor allem auf das Konto der großen branchengebundenen Schlichtungsstellen. Beim Spitzenreiter, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), stieg die Zahl von rund 30.000 im Vorjahr auf fast 40.000, bei der Schlichtungsstelle Energie von rund 18.000 auf rund 25.000. Beim Ombudsmann der privaten Banken hat sich die Zahl der Anträge mehr als verdoppelt (von 5.794 auf 12.659; auch beim Versicherungsombudsmann war ein kräftiger Zuwachs zu verzeichnen (von 15.907 auf 18.037).

Bei den nicht an bestimmte Branchen gebundenen Schlichtungsstellen gingen zwar auch mehr Anträge ein, doch  ist das Fallaufkommen bei diesen nach wie vor eher moderat: Bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes gingen 2.789 Anträge ein (Vorjahr: 2.226), bei der Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer 874 (Vorjahr: 811). Außerhalb der bereits etablierten Strukturen, also z.B. im Handel, Handwerk, Reise- und Dienstleistungssektor oder bei Vermietungen, ist es offenbar schwierig, den Schlichtungsgedanken zu verbreiten.

Eine aus den Tätigkeitsberichten der Schlichtungsstellen gefertigte Auswertung zeigt, dass deren Verfahren relativ selten mit einem Schlichtungsspruch endet. In den meisten Fällen wird der Streit bereits durch die über die Stelle vermittelte Kommunikation beigelegt.