Verbraucherschlichtung tritt auf der Stelle

19.04.2020

Auch im vergangenen Jahr hat sich die Erwartung des Gesetzgebers, mit dem VSBG ein stark nachgefragtes Schlichtungsverfahren für Verbraucher zu schaffen, nicht erfüllt. 2019 wurde keine einzige neue Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt. Bei der Allgemeinen Schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung gingen die Eingangszahlen, ebenso wie bei den meisten anderen Stellen leicht zurück (von 2.125 auf 2.046). Es liegen zwar noch nicht von allen Verbraucherschlichtungsstellen die endgültigen Zahlen vor. Es zeichnet sich aber ab, dass die Gesamtzahl von rund 85.000 Anträgen im Jahr 2018 auf rund 80.000 zurückgegangen ist.

Den Jahresberichten der Schlichtungsstellen (abrufbar im Wegweiser) ist auch zu entnehmen, dass die weitaus meisten Anträge nicht zu einer Schlichtung führen, insbesondere weil sie die Zulässigkeitserfordernisse nicht erfüllen oder weil die Gegenseite nicht zur Teilnahme bereit ist. Anders als im VSBG vorgesehen, endet das Verfahren meistens nicht mit der Annahme eines förmlichen Schlichtungsvorschlags, sondern dadurch, dass sich die Beteiligten außerhalb des Verfahrens verständigen oder der Antrag aufgrund eines Hinweises der Schlichtungsstelle zurückgenommen wird.

Zu Einzelheiten s. Auswertung der Jahresberichte 2019.