SOBau 2020 – neuer Werkzeugkasten für Baukonflikte

19.02.2021

Für die Lösung von Baukonflikten wird seit 2004 häufig auf die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein verwiesen. Diese ist nunmehr grundlegend überarbeitet und als SOBau 2020 ins Netz gestellt worden. Neben der Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts zeichnet die Neuauflage besonders aus, dass neben Schlichtung, Schiedsgutachten und schiedsrichterlichem Verfahren auch Verfahrensordnungen für Mediation und Schlichtungsgutachten (Schiedsgutachten ohne Bindungswirkung) aufgenommen wurden. Regelungen für ein dem schiedsrichterlichen Verfahren vorgeschaltetes „Beschleunigtes Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren“ (nach Art der Adjudikation) sind in der Neufassung bereits enthalten, aber noch nicht in Kraft gesetzt. Die Vorschriften der SOBau 2020 kommen zur Anwendung, wenn die Parteien sich auf deren Geltung und eines der in ihr geregelten Verfahren verständigen.