Postschlichtung jetzt mit Teilnahmepflicht

06.05.2022

Weil die Postunternehmen, allen voran die Deutsche Post, sich weitgehend einer Teilnahme an der Verbraucherschlichtung verweigert hatten, wurde mit Wirkung vom 18.3.2021 eine gesetzliche Teilnahmepflicht eingeführt (s. Meldung v. 14.5.2021). Wie sich dies auf die Arbeit der Schlichtungsstelle Post ausgewirkt hat, lässt sich ihrem Jahresbericht 2021 jedoch nur begrenzt entnehmen. Die Bilanz wird beherrscht von einem enormen Anstieg der Verfahrenszahlen: Mit 3.752 Anträgen gab es im Jahr 2021 mehr als doppelt so viele Schlichtungsanträge wie im Jahr davor (1.861). Scheiterten 2020 noch 35,5 Prozent der Anträge an der Ablehnung des Unternehmens, waren es 2021 nur noch 10,7 Prozent (wohl sämtlich im 1. Quartal). Die Quote der mit einer gütlichen Einigung (mit oder ohne Schlichtung) beendeten Verfahren (2020: 602; 2021: 1.325) hat sich aber nur mäßig (von 32,3 auf 35,3 Prozent) erhöht. Der Anteil der unzulässigen Anträge ist demgegenüber von 20,8 auf 30,9 Prozent angestiegen. Eine Aufklärung der Zusammenhänge wäre für die Diskussion um eine obligatorische Verbraucherschlichtung sehr wertvoll. Nach § 18a Abs. 9 PostG soll die Neuregelung bis zum 17.3.2023 evaluiert werden.