Frankreich baut vorgerichtliche Einigung aus

06.02.2020

Nach einer am 1.1.2020 in Kraft getretenen Reform der französischen Justiz können Klagen mit einem Streitwert bis 5.000 Euro oder wegen Nachbarschaftskonflikten grundsätzlich erst dann zulässig erhoben werden, wenn der Versuch einer Mediation oder Schlichtung oder ein anwaltsunterstütztes Verhandlungsverfahren nach Art von collaborative law  vorangegangen ist. Ausnahmen sind u.a. vorgesehen bei besonderer Eilbedürftigkeit und bei Fehlen ehrenamtlicher Schlichter im jeweiligen Gerichtsbezirk.

Zu Einzelheiten und weiteren Neuerungen im französischen Zivilprozess s. den Beitrag von Dr. Martin Zwickel, Maître en droit, Universität Erlangen-Nürnberg.