Dokumentation der Gesetzgebung zur Verbraucherstreitbeilegung in Deutschland

Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis zum 9.7.2015 die Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten vom 21.5.2013 in das nationale Recht umzusetzen.

Deutschland ist dieser Pflicht – mit erheblicher Verspätung – durch Gesetz vom 19.2.2016 nachgekommen. Nachstehend wird der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens dokumentiert.

Im November 2014 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser hat bei der Anhörung der Landesministerien und Verbände großenteils sehr kritische Stellungnahmen (s. unten) ausgelöst. Teilweise wurde die Effizienz der vorgesehenen Regelungen bezweifelt, von anderer Seite eine zu weit gehende Belastung der Wirtschaft befürchtet. Seitens der Länder wurde die Gefahr gesehen, dass die im Entwurf vorgesehene Regelung zur Anerkennung privater Schlichtungsstellen und zur Einrichtung von Auffangschlichtungsstellen eine Zersplitterung der Schlichtungslandschaft und ein Übermaß an Bürokratie hervorruft. Auch die Wissenschaft beschäftigte sich eingehend mit dem Gesetzesvorhaben (s. Tagungsberichte unter Aktuelles sowie Literaturhinweise).

Der von der Bundesregierung am 27.5.2015 beschlossene Gesetzentwurf behielt die Grundkonzeption des Referentenentwurfs bei, brachte aber einige bedeutsame Änderungen (s. unten).

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat weitere Änderungen beschlossen (s. unten), die vom Bundestag in der 2. und 3.Lesung am 3.12.2015 übernommen wurden.

Ohne Beanstandung durch den Bundesrat wurde das Gesetz am 19.2.2016 ausgefertigt und am 25.2.2016 im BGBl. verkündet. Seine verfahrensbezogenen Regelungen treten am 1.4.2016, die Informationspflichten für Unternehmer zum 1.2.2017 in Kraft.

 

Entwürfe

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD  (BT-Drs. 18/5089)

Gesetzentwurf der Bundesregierung  (BT-Drs. 18/5295)

Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherstreitigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Referentenentwurf einer Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 18/5089) wurde vom Bundestag am 11.6. in Erster Lesung beraten und in folgende Ausschüsse überwiesen:

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Finanzausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Ausschuss für Tourismus, Ausschuss Digitale Agenda, Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO.

S. hierzu Protokoll der 109. Sitzung, S. 10524, 10541 – 10546.

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10.7.2015 zahlreiche Änderungs- und Prüfbitten zum Regierungsentwurf  beschlossen.

Die Bundesregierung hat hierzu weitgehend ablehnend Stellung genommen. Zuvor hatten bereits die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht.

Am 30.9. hat der Rechtsausschuss des Bundestags eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung durchgeführt.

Mit seinem Bericht vom 2.12. empfahl der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.

Am 3.12. wurde das Gesetz in 2. und 3. Lesung in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung beschlossen.

S. hierzu Protokoll der 143. Sitzung, S. 14063 – 14064, 14079 – 14084.

Der Bundesrat hat am 29.1.2016 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Das Gesetz wurde am 19.2.2016 ausgefertigt und am 25.2.2016 im BGBl I S. 254 verkündet.

Übersichten

Vom Referenten- zum Regierungsentwurf

Vom Regierungsentwurf zum Gesetzesbeschluss

 

Stellungnahmen

Zum Referentenentwurf des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes:

Verbraucherzentrale Bundesverband

– Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Bundesverband der Deutschen Industrie

– Bundesrechtsanwaltskammer

Bundessteuerberaterkammer

Deutscher Richterbund

Deutscher Anwaltverein

Deutscher Notarverein

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Bund der Versicherten e.V.

Die Deutsche Kreditwirtschaft

– Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen

– Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Handelsverband Deutschland – HDE

Bund der Versicherten

Bundesverband Mediation

 

Umsetzung in anderen EU-Staaten

Einen aktuellen und vollständigen Überblick bietet die Website des Amtes für Veröffentlichungen der EU (EU-Lex).

 

Belgien

Die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Regelungen sind enthalten in Buch XVI des Code du droit économique. Die zentrale Funktion kommt dem Service de médiation pour le consommateur zu, der eingehende Beschwerden an die zuständige Schlichtungsstelle weiterleitet oder als Auffangschlichtungsstelle fungiert. Es handelt sich um eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die teilweise vom Staat finanziert wird.

 

Frankreich

Durch Ordonnance vom 20. August 2015  und Décret vom 30. Oktober 2015  hat Frankreich die ADR-Richtlinie  umgesetzt. Die entsprechenden in den Code de la Consommation (C. Consomm.) eingefügten Vorschriften sind bereits seit dem 1. Januar 2016 anwendbar.

Die französischen Umsetzungsakte weisen bedeutende Unterschiede zur deutschen Richtlinienumsetzung auf (so z.B. hinsichtlich des engeren Anwendungsbereichs der Verbraucher-ADR, der wegen einer Verpflichtung der Unternehmer fehlenden Auffangschlichtung, der Qualifikation der Streitmittler, die keine Juristen sein müssen und des von einer unabhängigen Kommission verantworteten Aufbaus der Verbraucher-ADR).

 

Österreich

Der Nationalrat hat am 8.7.2015 das Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG) beschlossen. Der Bundesrat hat am 23.7.2015 beschlossen, keinen Einspruch zu erheben. Damit tritt das Gesetz im Wesentlichen am 9.1.2016 in Kraft.  Zu den Dokumenten der parlamentarischen Beratung

 

Tschechien

Ein Gesetzentwurf wurde am 16.3.2015 beim tschechischen Parlament eingebracht (s. Bericht Tschechien).

 

Ungarn

Zu dem am 31.3.2015 in das ungarische Parlament eingebrachten Entwurf s. Bericht Ungarn.