Schlichtung bei Streit mit Online-Plattformen

17.05.2024

Mit dem sog. Digital Services Act (Verordnung [EU] 2022/2065) hat die EU nicht nur die Tätigkeit von Online-Dienstleistern (Plattformen, soziale Medien, App-Stores, Buchungsportale, Jobbörsen usw.) und die Aufsicht über sie geregelt, sondern auch Vorkehrungen für die effiziente Behandlung von Nutzerbeschwerden getroffen. Die Anbieter von Online-Plattformen sind verpflichtet, hierüber eine zeitnahe, sorgfältige und objektive Entscheidung zu treffen (Art. 21 der VO). Ist die Streitigkeit auf diese Weise nicht beizulegen, kann ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei einer vom  Koordinator für digitale Dienste zertifizierten Stelle eingeleitet werden (Art. 22 der VO). Durch das am 14.5.2024 in Kraft getretene Digitale-Dienste-Gesetz (BGBl. 2024 I Nr. 149) wurde die Bundesnetzagentur zum nationalen Koordinator bestellt. Beschwerden können dort eingereicht werden.