Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft meldet hohe Akzeptanz

03.02.2020

Dem Tätigkeitsbericht für 2019 zufolge ist die Zahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in etwa gleich geblieben (1.002 gegenüber 1.018 im Vorjahr). Die bereits im Vorjahr sehr hohe Bereitschaft der Anwälte, an dem Verfahren teilzunehmen, hat nochmals zugenommen (von 89 % auf 92 %). Die Schlichtungsstelle hat im Jahr 2019 insgesamt 470 Schlichtungsvorschläge unterbreitet; die Annahmequote lag bei ca. 58 %. In 455 Fällen musste die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens  abgelehnt werden, zumeist (239 mal) wegen fehlender Erfolgsaussicht, z. B. weil die Fronten zwischen den Parteien derart verhärtet waren, dass eine Einigung nicht möglich erschien, oder der Sachverhalt trotz mehrfacher Nachfragen nicht ermittelt werden konnte. Weitere ausführliche Details enthält der aufschlussreiche Tätigkeitsbericht.