Zivilprozess und ADR im Koalitionsvertrag
11.02.2018
Im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD ist der Fortentwicklung des Rechts zwar ein eigener Abschnitt gewidmet (S. 124 ff). Er betrifft aber hauptsächlich die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Von der im vorangegangenen Koalitionsvertrag getroffenen, nicht umgesetzten Vereinbarung, die Effizienz des Zivilprozesses zu verbessern, ist nur die Absicht zur Einführung einer Musterfeststellungsklage übrig geblieben. Die außergerichtliche Konfliktlösung wird nur im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz angesprochen: Die Durchsetzung von Verbraucherrechten soll durch Digitalisierung erleichtert, die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle dauerhaft zentral vom Bund getragen werden.