Weiterhin kein Durchbruch bei der Verbraucherstreitbeilegung
07.09.2018
Bei dem alljährlich von der BaFin veranstalteten Treffen der im Bereich der Finanzdienstleistungen tätigen Schlichtungsstellen berichteten die meisten dieser Einrichtungen über rückläufige, allenfalls etwa gleich bleibende Antragszahlen. Die im Februar 2017 eingeführte Hinweispflicht der Unternehmer wirke sich offenbar nicht erheblich auf die Inanspruchnahme der Verbraucherschlichtung aus; im allgemeinen Bewusstsein der Verbraucher sei dieses Verfahren noch unzureichend verankert. Über die Online-Plattform der EU kämen kaum Schlichtungsanträge zu den Streitbeilegungsstellen, was auch mit Unzulänglichkeiten dieses Verfahrens (Vorab-Zuleitung des Antrags an das Unternehmens) zu tun habe.