Verjährung trotz Güteantrag: BGH-Rechtsprechung ist mit Verfassung und Europarecht vereinbar

27.12.2016

Der BGH hat in den letzten Monaten eine Vielzahl von Klagen wegen fehlerhafter Anlageberatung daran scheitern lassen, dass die zum Zweck der Verjährungshemmung eingereichten Anträge bei staatlichen Gütestellen die geltend gemachte Forderung nicht hinreichend individualisiert haben (s. Meldung v. 10.6.2016). Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile wurden vom BVerfG durch Kammerbeschlüsse vom 10.9.2015 (z.B. 1 BvR 1817/15) ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Nach einem Beschluss des BGH vom 7.12.2016 verstößt die Rechtsprechung auch nicht gegen Europarecht (s. Rubrik Recht).