Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft: Erfolgreiche Tätigkeit auf einem schwierigen Feld
15.05.2015
Die für Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten zuständige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihren Tätigkeitsbericht für 2014 veröffentlicht. Wie in den Vorjahren sind rund 1000 Anträge eingegangen, von denen sich knapp die Hälfte als schlichtungsgeeignet erwies. In 188 Fällen wurde ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet; davon führten 104 (55,3 %) zu einer Einigung. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ging von 87 Tagen im Vorjahr auf 70 Tage zurück. Die Schlichtungsstelle sieht sich damit für die Anforderungen, die die Umsetzung der ADR-Richtlinie bringen wird, gut gerüstet. Trotz der relativ geringen (und leicht rückläufigen) Zahl von Einigungen sehen die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle in ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des Rechtsfriedens, weil sie Menschen davor schützt, „sich in Rechthaberei zu verrennen und unter den Folgen der vergifteten Atmosphäre dauerhaft zu leiden“. Beklagt wird in dem Bericht allerdings die hohe Zahl nicht schlichtungsgeeigneter Fälle. Es liegt zumeist an der Notwendigkeit einer Beweisaufnahme oder der Komplexität des Sachverhalts, dass die Schlichtungsstelle nicht tätig werden kann. Dass der Anteil der erfolgreichen Schlichtungen nicht höher ist, führt der Bericht auf Ursachen im emotionalen Bereich zurück: Häufig seien die Anwälte wegen Zerrüttung der Mandatsbeziehung einfach mit ihrer Geduld am Ende.
Der sehr lesenswerte Bericht ist hier abrufbar.