Paketdienstleister rücken von Schlichtung ab

27.12.2018

Nach Mitteilung der Bundesnetzagentur sind 2018 bei der Schlichtungsstelle für Postdienstleistungen 1.075 Anträge eingegangen, etwa genau so viele wie im Vorjahr mit 1.001. Zumeist geht es bei den Schlichtungsbegehren um die Beschädigung, den Verlust oder die Entwendung eines Pakets. Kritik übt die Bundesnetzagentur daran, dass die Mehrheit der großen Paketdienstleister mittlerweile die Teilnahme an den Schlichtungsverfahren durch eine entsprechende Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließt.  Zudem hat sich die Zahl der Beschwerden über Postdienstleistungen mit 11.830 gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt.

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur v. 21.12.2018