Meinungsstreit zum Link auf OS-Plattform

22.08.2017

Auch der einzelne Anbieter auf einer Internetplattform wie „ebay“ muss einen Link auf die Europäische Plattform zur Online-Schlichtung einstellen. Diese Auffassung vertreten zumindest die OLG Koblenz und Hamm; das OLG Dresden hat anders entschieden (Nachweise unter Rechtsprechung).