Frankreich führt obligatorische Schlichtung ein
24.08.2017
Am 18.11.2016 ist in Frankreich ein Justizreformgesetz in Kraft getreten, welches u.a. das Ziel verfolgt, die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern. Bei einem Streitwert bis 4.000 Euro ist nunmehr ein Einigungsversuch bei einem gerichtlich bestellten Schlichter (conciliateur de justice) zu unternehmen, wenn die Klage, wie in Frankreich weithin üblich, zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht wird. Anderenfalls kann das Gericht die Klage als unzulässig abweisen, sofern kein anderer Versuch einer gütlichen Streitbeilegung unternommen wurde oder wichtige Gründe für eine sofortige Klageerhebung sprechen (LOI n° 2016-1547 du 18 novembre 2016 de modernisation de la justice du XXIe siècle, Art. 4).