Es funkt bei der Schlichtungsstelle Energie

07.02.2018

Die für Streitigkeiten aus Strom- und Erdgaslieferungsverträgen zuständige Verbraucherstreitbeilegungsstelle hat ihrem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2017 zufolge ein bewegtes Jahr hinter sich.

Die Insolvenz eines mit besonders vielen Beschwerden konfrontierten Unternehmens hat dazu geführt, dass die Schlichtungsstelle den betroffenen Verbrauchern die Rücknahme des Schlichtungsantrags anheimgeben musste. Dies führte dazu, dass 29% der insgesamt 5.337 erledigten Verfahren durch Antragsrücknahme endeten. Bereits vor Stellung des Insolvenzantrags hatte das nämliche Unternehmen nicht mehr konstruktiv am Schlichtungsverfahren mitgewirkt, was sich auch auf die Einigungsquote bei den durchgeführten Verfahren ausgewirkt hat: Sie betrug 53%, ohne Berücksichtigung des betr. Unternehmens aber 74%.

Die Schlichtungsstelle berichtet auch von der Praxis einzelner Unternehmen, die antragstellenden Verbraucher mit negativen Feststellungsklagen zu überziehen, um eine kostengünstige Beendigung des Schlichtungsverfahrens zu erreichen. Mit einer Änderung der Verfahrensordnung soll dem ab 2018 entgegengewirkt werden.

Ärger gibt es mit einzelnen Unternehmen auch bei der Einziehung der Fallpauschalen. Diese betragen – je nach Dauer, Aufwand und Ausgang des durchgeführten Schlichtungsverfahrens – zwischen 100 und 450 Euro und sind kraft Gesetzes in jedem Fall vom Unternehmen zu tragen. Die Schlichtungsstelle sieht sich aber häufig mit unberechtigten Rechnungswidersprüchen konfrontiert und muss die Entgelte verschiedentlich einklagen. Erleichterungen verspricht sie sich von einer im Juli 2017 in Kraft getretenen Änderung des § 111b Abs. 6 EnergiewirtschaftsG, wonach Einwände gegen Rechnungen der anerkannten Schlichtungsstelle nur dann zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung berechtigen, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht; zudem wurde für Streitigkeiten über Schlichtungsentgelte die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründet, in dessen Bezirk die Schlichtungsstelle ihren Sitz hat.

Insgesamt erweckt der Bericht den Eindruck, dass sich die Beschwerden und die Schwierigkeiten bei der Abwicklung auf einige wenige Unternehmen konzentrieren, während ansonsten ein recht konstruktives Klima herrscht. Es können auch immer mehr Energieversorger als Mitglieder des Trägervereins gewonnen werden. Dank ihres gestuften Verfahrens konnten im letzten Jahr die meisten Verfahren durch sofortige Abhilfe oder Moderation beendet werden. Insgesamt stellt sich die Erledigungsstruktur wie folgt dar:

Antragsrücknahmen         29%

Unzulässige Anträge          14%

Sofortige Abhilfe                31%

Moderation                          11%

Schlichtungsempfehlung  15%

Vom Eingang des Antrags bis zur Erledigung dauerten die Verfahren im Durchschnitt nur 52 Tage.

Der vollständige Tätigkeitsbericht ist hier abrufbar.