Bayern will ADR den Weg bahnen
01.05.2015
Bei der Eröffnung des 2. Bayerischen Mediationstags am 30. April 2015 hat sich Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback für „einen Ausbau der einvernehmlichen Streitbeilegung als Alternative zu mitunter langwierigen und über mehrere Instanzen sich hinziehenden Prozessen“ ausgesprochen. In der Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sieht er eine gemeinsame Aufgabe der Justiz, des Verbraucherschutzes und der Wirtschaft. Nur so könne ein für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen gleichermaßen sinnvolles, sachgerechtes und bedarfsorientiertes Konzept der Verbraucherschlichtung in Deutschland entwickelt werden (vgl. Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz).
Wie man die Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (ADR) optimal nutzen und die hierbei immer noch bestehenden Hemmnisse überwinden kann, war Gegenstand dieser Tagung, die das Bayerische Staatsministerium der Justiz gemeinsam mit der IHK München, den bayerischen Rechtsanwaltskammern, dem Bayerischen Anwaltverband und der Mediationszentrale München veranstaltet hat. Hier ein Kurzbericht.