Viel Streit um die Streitbeilegung für Verbraucher

15.03.2015

Vier Monate vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der ADR-Richtlinie steht die deutsche Rechtspolitik vor einem Berg von Fragen höchst grundsätzlicher Art. Der im November 2014 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf eines Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG-E) hat nicht dazu beigetragen, diesen Berg abzubauen. Im Gegenteil: Die Anhörung der Länder und der betroffenen Institutionen der Wirtschaft, des Verbraucherschutzes und der Rechtspflege hat zu wesentlichen Punkten völlig konträre Stellungnahmen hervorgerufen. Zunehmend bringt sich auch die Rechtswissenschaft in diese Diskussion ein und bereichert sie um grundlegende Fragen des Verfassungs-, Verwaltungs-, Vertrags-, Verfahrens- und Europarechts (s. Tagungsberichte).

Zu einem Austausch der jeweiligen Sichtweisen trafen sich am 12./13. März 2015 auf Einladung der Forschungsstelle für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth Wissenschaftler mit Vertretern von Ministerien, Kammern und Verbänden. Die von Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel geleitete Tagung vermittelte einen ausgezeichneten Eindruck von der Vielschichtigkeit der Probleme, musste aber viele Fragen offen lassen. Es ist erfreulich, dass die äußerst informativen Referate zeitnah in einem Tagungsbericht veröffentlicht werden sollen. Ausführlich: Tagungsbericht Universität Bayreuth.