Anwaltsverträge

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Alle näheren Informationen zu dieser von der Bundesrechtsanwaltskammer gem. § 191f BRAO eingerichteten Schlichtungsstelle sowie Tätigkeitsberichte finden sich auf deren Website

Es handelt sich um eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. § 28 VSBG.

Zuständigkeit:

vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem bestehenden oder beendeten Mandatsverhältnis.

Besonderheiten:

Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens kann abgelehnt werden, wenn ein Anspruch von mehr als 50.000 € geltend gemacht wird.

Eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. Die Schlichtungsstelle kann die Beteiligten aber in ihr geeignet erscheinender Art und Weise anhören.

Kosten: keine

 

Alternativ zur Anrufung dieser Schlichtungsstelle können die Beteiligten auch ein Vermittlungsverfahren beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer beantragen (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO).