Kraftfahrzeuggewerbe

Schiedsstellen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.

Website mit Informationen zum Verfahren

Die Schiedsstellen sind keine Verbraucherschlichtungsstellen i.S.d. VSBG.

Zuständigkeit:

Streitigkeiten zwischen Kunden und Meisterbetrieben der Kfz-Innungen über Werkstattleistungen oder Gebrauchtwagenkauf (Kaufpreis ausgenommen).

Die örtlich zuständige Stelle ist hier zu finden.

Besonderheiten:

Der Schlichtungsantrag muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunkts schriftlich gestellt werden.

Die Schlichtungsvorschläge werden von Schiedskommissionen getroffen, die aus mindestens vier Mitgliedern bestehen (einem unabhängigen Juristen als Vorsitzenden und Beisitzern aus verschiedenen Bereichen, z.B. ADAC, Kfz-Gewerbe, Sachverständige). Sie sind für die teilnehmenden Innungsbetriebe bindend, nicht für den Kunden.

Kosten:

Für den Verbraucher keine. Etwaige Gutachterkosten müssen abgeklärt werden.

 

Schiedsstelle des Bundesverbands freier KFZ-Händler e.V.

Website mit Informationen zum Verfahren

Die Schiedsstellen sind keine Verbraucherschlichtungsstellen i.S.d. VSBG.

Zuständigkeit:

Streitigkeiten bezüglich Autokauf oder Reparatur zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen, das Mitglied des Bundesverbands freier KFZ-Händler ist.

Besonderheiten:

Sofern erforderlich und von den Parteien gewünscht, wird ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen, der das Fahrzeug und den reklamierten Defekt einer technischen Überprüfung unterzieht.

Beide Seiten sind an einen Einigungsvorschlag nicht gebunden. Kann die Schiedsstelle die Streitigkeit nicht einvernehmlich lösen, können sich Verbraucher und Unternehmen an ein Schiedsgericht wenden, das dann eine bindende Entscheidung trifft.

Kosten:

Für Kunden von BVfK-Händlernkostenlos. Bei Beauftragung eines Sachverständigen werden dessen Kosten hälftig geteilt.

Kosten des Schiedsgerichts werden nach Aufwand und jeweils aktueller Gebührenordnung ermittelt.