Telekommunikation

Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur

Die aufgrund § 68 TelekommunikationsG eingerichtete Stelle ist behördliche Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. § 28 VSBG.

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Zuständigkeit:

Streitigkeiten mit einem Telekommunikationsanbieter aufgrund einer in § 47a Abs. 1 TKG angeführten Rechtsvorschrift

Schlichtungsordnung

Kosten: keine