Postdienstleistungen
Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur
Die aufgrund § 18a PostG eingerichtete Stelle ist behördliche Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. § 28 VSBG.
Website (mit Tätigkeitsberichten)
Verfahrensordnung (Post-Schlichtungsverordnung)
Zuständigkeit:
Beschwerden von Verbrauchern, die Postdienstleistungen in Anspruch nehmen oder Empfänger von Postsendungen sind, die Dritte zu den allgemein zugänglichen Bedingungen (also z.B. nicht als Großversender im Online-Handel) aufgeben
Besonderheiten:
Der Postdienstleister ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Eine mündliche Erörterung findet nur statt, wenn die Schlichtungsstelle dies für erforderlich hält und beide Parteien zustimmen. Nichterscheinen des Antragstellers gilt als Antragsrücknahme. Eine Beweisaufnahme findet nicht statt.
Kosten: keine