Immobilien, Hausbau, Architekten- und Ingenieurleistungen

1. Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung

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Zuständigkeit:

  • Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem IVD-Mitgliedsunternehmer in seiner Eigenschaft als  Immobilienberater, -makler, -verwalter oder Sachverständiger
  • Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer aus einem
    • Bauträgervertrag
    • Bauvertrag
    • Grundstückskaufvertrag (Wohnzwecke) oder
    • Kaufvertrag über Wohneigentum

Besonderheiten

Streitwert mindestens 3.000 €, bei Bau-, Bauträger- und Kaufvertrag über Grundstück oder ETW zwischen 600 und 5.000 €

Kosten

Für Verbraucher und IVD-Mitglieder ist das Verfahren kostenlos. Im Übrigen erhebt der Ombudsmann für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens vom Unternehmer, der zur Teilnahme an dem Streitbeilegungsverfahren bereit ist, eine Gebühr von 300 € bei Streitwerten über 600 € bis einschließlich 2.000 €, 400 € bei Streitwerten über 2.000 € bis einschließlich 4.000 € und 500 € bei Streitwerten über 4.000 €.

 

2. Verbraucherschlichtungsstelle für Architekten- und Ingenieurleistungen

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Verfahrensordnung

Zuständigkeit:

Streitigkeiten aus Verträgen über Planungsleistungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen, welches Architekten- oder Ingenieurleistungen anbietet oder erbringt.

Besonderheiten:

Keine Streitwertbegrenzung nach oben.

Kosten:

Für Verbraucher keine; für Unternehmer gem. Kostenordnung nach Streitwert gestaffelt, zwischen 50 und 1.600 €

 

3. Verbraucherschlichtungsstelle der Architektenkammer Niedersachsen

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Zuständigkeit:

Streitigkeiten im Zuge der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder Gesellschaften, die in die Gesellschaftsliste eingetragen sind, und Verbrauchern

Besonderheiten:

Behördliche Schlichtungsstelle; antragsberechtigt sind auch Unternehmer; mit Zustimmung der Parteien mündliche Schlichtungsverhandlung, sonst schriftliches Verfahren

Kosten:

Mit der Eröffnung des Schlichtungsverfahrens werden für Antragsteller und Antragsgegner jeweils Ge-bühren in Höhe von 30,- € fällig.