Welche Möglichkeiten bestehen für Unternehmer und Freiberufler?
Eine schnelle, kostengünstige und interessengerechte Lösung von Konflikten ist in der heutigen, durch Krisen und Sparzwänge gekennzeichneten Zeit für jeden wirtschaftlich Tätigen wichtiger denn je. Das Gerichtsverfahren eignet sich hierfür nur bedingt und sollte daher, falls im Verhandlungswege keine Lösung erzielt wird, mithilfe neutraler Vermittler, Schlichtungs- oder Schiedsstellen vermieden werden. Hierfür bestehen vielfältige Möglichkeiten. Welcher Weg sich im Einzelfall empfiehlt, kann mithilfe des Konfliktlotsen Recht ohne Streit ermittelt werden. Einen Überblick bietet nachstehende Übersicht.
Branchenspezifische Angebote
Ärzte
Die bei den Landesärztekammern eingerichteten Schlichtungs- und Gutachterstellen können, etwa beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers, auch vom Arzt angerufen werden.
Apotheker
Die Apothekerkammern haben die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern, zwischen Arzt und Apotheker sowie zwischen Apotheker und Patient zu schlichten.
Beispiel: Schlichtungsordnung der Apothekerkammer Hessen
Architekten
Bei den regionalen Architektenkammern bestehen Schlichtungsausschüsse für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Berufsausübung, die zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten entstanden sind.
Beispiel: Bayerische Architektenkammer
Bauleistungen
Bei zahlreichen Handwerkskammern bestehen spezialisierte Bauschlichtungsstellen.
Beispiel: Bauschlichtungsstelle Niedersachsen
Der Verein MKBauImm Mediation und Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. berät bei der Lösung aller in diesem Umfeld entstehenden Konflikte und vermittelt hierauf spezialisierte Mediatoren.
Energieanlagen
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie tätige Clearingstelle EEG|KWKG vermittelt und schlichtet Streitigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung des EEG und des KWKG, an denen Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter sowie Messstellenbetreiber beteiligt sind.
Finanzgeschäfte
Folgende Verbraucherschlichtungsstellen können bei Streitigkeiten mit Verbrauchern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch von den Unternehmern angerufen werden:
- Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
- Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen
- Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Handwerk
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerker und Auftraggeber können beide Seiten die örtlich zuständige Handwerkskammer zur Vermittlung anrufen.
Beispiel: Handwerkskammer Hannover
Informations- und Kommunikationstechnik
Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) mit Sitz in Berlin unterhält eine Schlichtungsstelle, um Streitigkeiten mit Bezügen zur Informations- und Kommunikationstechnik im Wege der Mediation, Schlichtung und ggf. eines Schiedsverfahrens beizulegen.
Auf derartige Konflikte spezialisiert ist auch die Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten der Handelskammer Hamburg.
Ingenieure
Bei den Ingenieurkammern bestehen Schlichtungsausschüsse zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben.
Beispiel: Bayerische Ingenieurkammer-Bau
Kaufmännische Streitigkeiten
Der Anfang 2025 eingerichtete Schiedsgerichtshof der Deutschen Industrie- und Handelskammer hilft Unternehmern bei der Auswahl des geeigneten Konfliktlösungsverfahres und bietet ein online geführtes Schiedsgerichtsverfahren an.
Bei den regionalen Industrie- und Handelskammern gibt es Schlichtungsstellen und Angebote zur Organisation von Mediationen und zur Vermittlung von Schiedsgutachtern.
Beispiele: IHK Frankfurt/M., IHK München
Landwirtschaft
Die von den Landwirtschaftskammern öffentlich bestellten Sachverständigen bieten vielfach auch Hilfe bei der Konfliktlösung durch Schlichtung, Mediation oder Schiedsgutachten an.
Möbeltransport, Umzug, Lagerung
Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. hat eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle eingerichtet, die auch von den Mitgliedsunternehmen angerufen werden kann.
Online-Handel
Der Bundesverband Online-Handel e.V. bietet allen gewerblich am Onlinehandel Beteiligten im deutschsprachigen Sprachraum Mediation bei Streitigkeiten mit Online-Plattformen -Marktplätzen, -Vermittlungsdiensten u. dgl. an, ebenso der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh)
Patent- u.a. Schutzrechte
Das Arbitration and Mediation Center der World Intellectual Property Organization (WIPO) bietet Mediations-, Schieds- und Schiedsgutachterverfahren bei Streitigkeiten um das geistige Eigentum.
Psychotherapeuten
Jedes Mitglied der Psychotherapeutenkammer kann die dort eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen, um Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis mit einem Patienten oder mit einem anderen Kammermitglied beizulegen.
Beispiel: Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (Stichwort Schlichtung)
Rechtsanwälte
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kann bei Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis auch vom Rechtsanwalt angerufen werden.
Der Rechtsanwalt kann sich auch an den Vorstand der Rechtsanwaltskammer wenden. Dieser hat nach § 73 Abs. 2 Nrn. 2, 3 BRAO die Aufgabe, bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer oder zwischen diesen und ihren Auftraggebern zu vermitteln und kann dabei auch Schlichtungsvorschläge unterbreiten.
Steuerberater
Der von der Steuerberaterkammer einberufene Schlichtungsausschuss vermittelt bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammern sowie zwischen den Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggeberinnen oder Auftraggebern.
Beispiel: Steuerberaterkammer Niedersachsen
Tierärzte
Bei den regionalen Tierärztekammern bestehen Schlichtungsausschüsse mit der Aufgabe, bei Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen ihnen und Dritten ergeben, eine Schlichtung zu versuchen.
Beispiel: Landestierärztekammer Hessen
Versicherung
Bei Streitigkeiten mit Versicherten in Angelegenheiten der Privaten Kranken- oder Pflegeversicherung kann die Ombudsstelle des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. auch vom Versicherungsunternehmen angerufen werden.
Zahnärzte
Bei den Landeszahnärztekammern bestehen Kommissionen zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Zahnärzten und Patienten, die auch vom Zahnarzt angerufen werden können.
Beispiel: Bayerische Landeszahnärztekammer
Weitere Angebote
Verbraucherschlichtungsstellen
Soweit sie nicht vom Unternehmer selbst angerufen werden können (s. obige Liste), kann er dem Kunden die Antragstellung empfehlen. Die zuständigen Stellen und Einzelheiten zu deren Verfahren finden sich auf der Seite des Bundesamts für Justiz.
Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e. V.
Sie bietet Schlichtung und Mediation auch auf Antrag von Unternehmern und auch für Konflikte zwischen Unternehmern an. Website
Von der Landesjustizverwaltung anerkannte Gütestellen
Diese Stellen müssen die Gewähr für eine von den Parteien unabhängige, objektive und qualifizierte Schlichtung bieten, Schlichtung als dauerhafte Aufgabe betreiben und nach einer Verfahrensordnung vorgehen, die bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. Art. 22 BayAGGVG). Aus dort abgeschlossenen Vergleichen kann die Zwangsvollstreckung wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Verzeichnisse derartige Gütestellen (nicht immer aktuell) sind hier veröffentlicht:
- Baden-Württemberg
- Bayern (Broschüre „Schlichten statt Prozessieren“, S. 18 ff.)
- Brandenburg
- Niedersachsen
Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten
Diese in § 15 UWG geregelten Stellen sind bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer eingerichtet.
Beispiel: IHK München
Schlichtungsausschüsse für Streitigkeiten im Berufsausbildungsverhältnis
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis bestehen Schlichtungsausschüsse bei den zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, z.B. den Handwerksinnungen (§ 111 Abs. 2 ArbGG). Manche Industrie- und Handelskammern bieten statt dessen ein Mediationsverfahren an, z.B. die IHK München für den Bezirk Oberbayern.
Rechtsanwälte
können auch als Vermittler, Schlichter oder Mediator beauftragt werden. Hierauf besonders ausgerichtete Kanzleien weisen dies auf ihrer Homepage aus. Auch auf den Suchseiten der regionalen Rechtsanwaltskammern kann nach diesem Merkmal recherchiert werden. Unter Mitwirkung von Rechtsanwälten zustande gekommene Vergleiche können für vollstreckbar erklärt werden (§ 796a ZPO).
Notare
können bei allen Arten von Streitigkeiten nicht nur zur Beratung, sondern auch zur Vermittlung durch Schlichtung oder Mediation in Anspruch genommen werden. Bei ihnen können Einigungen auch beurkundet und dadurch vollstreckungsfähig werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Mediatoren
Mediation bietet sich insb. an, wenn der Konflikt persönliche oder geschäftliche Beziehungen belastet oder wenn über den konkreten Streitpunkt hinausgehende Interessen verfolgt werden sollen.
Die bei einigen Industrie- und Handelskammern eingerichteten Mediationszentren können bei Streitigkeiten angerufen werden, die einen kammerangehörigen Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit oder die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse einer gewerblich tätigen Gesellschaft betreffen.
Beispiel: IHK München und Oberbayern
Zahlreiche freie Mediatoren sind spezialisiert auf Konflikte zwischen und innerhalb von Wirtschaftsunternehmen. Informationen bieten insbesondere folgende Einrichtungen:
Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.