Welche besonderen Möglichkeiten gibt es für Verbraucher?

Ist aus einem Vertrag mit einem Unternehmer eine Meinungsverschiedenheit entstanden, die sich im unmittelbaren Kontakt nicht beheben lässt, kann der Privatkunde eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle (VS-Stelle) einschalten. Diese versucht zu vermitteln und schlägt ggf. eine Lösung vor. Der Vorschlag orientiert sich am Recht und wird zumeist akzeptiert. Er ist aber unverbindlich; die Parteien können sich auch anderweitig einigen oder doch vor Gericht gehen.

Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenfrei und wird schriftlich oder elektronisch geführt.

Voraussetzung ist aber, dass das Begehren zuvor gegenüber dem Unternehmer geltend gemacht wird. Die VS-Stelle muss den Antrag sonst als unzulässig ablehnen, was zur Verjährung von Ansprüchen führen kann.

Alles Nähere, insb. die für Ihren Fall zuständige VS-Stelle, finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Justiz.

Im Zweifel wenden Sie sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes

Hat der Unternehmer seinen Sitz im EU-Ausland, hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weiter.

Die Verbraucher können aber auch alle anderen Möglichkeiten der Streitbeilegung wahrnehmen.  Viele Unternehmen, vor allem im Online-Geschäft, unterhalten eigene Beschwerde-Management-Systeme. Geht es um Fachfragen, kann die Einschaltung eines Sachverständigen hilfreich sein. Belastet der Konflikt auch eine persönliche Beziehung, kann sich eine Mediation empfehlen. Bei der Auswahl und Einleitung des optimalen Verfahrens hilft der Konfliktlotse Recht ohne Streit