Keine Teilnahmepflicht für Reiseschlichtung
13.03.2026
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, für Streitigkeiten aus Reiseverträgen eine obligatorische Schlichtung einzuführen, wie sie beispielsweise für Verkehrs-, Post- und Energieversorgungsunternehmen besteht. Sie strebt jedoch an, die Teilnahmebereitschaft der Tourismusbranche auf andere Weise zu steigern. Dies ergibt sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucks. 21/ 4247).