Verbraucherschlichtungsstellen erledigen über 60.000 Verfahren

10.09.2017

Bei den nach dem VSBG anerkannten rund 20 Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland sind im vergangen Jahr ca. 62.800 Verfahren eingegangen. Wie eine Auswertung der Geschäftsberichte zeigt, enden die meisten dieser Verfahren jedoch ohne eine förmliche Schlichtung. Ein erheblicher Teil der Anträge muss abgelehnt werden, weil die angerufene Stelle nicht zuständig ist oder andere Vorgaben des Gesetzes nicht erfüllt sind, wie z.B. die vorangehende Beschwerde beim Unternehmen. In zahlreichen Fällen kann das Verfahren nicht weiter betrieben werden, weil der Antragsteller nicht wie geboten mitwirkt  oder der Unternehmer sich nicht beteiligt, und nicht selten erledigt sich die Sache, weil der Beschwerde außerhalb des Verfahrens abgeholfen wird oder der Antragsteller sich mit einer Erläuterung der Rechtslage zufrieden gibt. Eine exakte Wiedergabe der Erledigungsstruktur ist zwar nicht möglich, weil die einzelnen Schlichtungsstellen die Daten unterschiedlich erheben und veröffentlichen. Die Zusammenstellung der Angaben aus den Jahresberichten ergibt jedoch einen Eindruck von der Dimension der regulierten Verbraucherschlichtung in Deutschland.