Verbraucherschlichtung kommt nicht in Fahrt

29.12.2018

In einem lesenswerten Beitrag im Dezember-Heft der ZKM (2018, S. 200 ff) zieht Matthias Roder, ausgehend vom Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamts für Justiz, eine äußerst ernüchternde Bilanz der ersten zwei Jahre seit Inkrafttreten des VSBG. Eine marktdeckende Infrastruktur für Schlichtungsdienstleistungen sei bisher nicht entstanden, die Zuständigkeiten der bestehenden Stellen seien zum Teil unklar, was zu häufiger Ablehnung von Schlichtungsanträgen führe. Außerhalb der branchenbezogenen Einrichtungen habe sich die Schlichtung in Deutschland überhaupt noch nicht etabliert. So seien statt der vom Gesetzgeber erwarteten 60.000 Verfahren bei der Allgemeinen VS-Stelle in Kehl bisher erst rund 2.100 Anträge eingegangen, von denen gut 1.200 Fälle mangels Beteiligung der Unternehmer und weitere 277 Fälle wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht weiter bearbeitet werden konnten. Als extrem ineffektiv habe sich auch das Verfahren bei der Europäischen Plattform für Online-Schlichtung erwiesen. Dort seien zwar 16.000 Beschwerden aus Deutschland eingegangen; von diesen hätten aber nur 2 % den Weg zu einer Verbraucherschlichtungsstelle gefunden.

Das Hauptproblem sieht der Verfasser in der geringen Teilnahmebereitschaft der Unternehmer. Er spricht sich dafür aus, den Aufbau weiterer branchenbezogener Schlichtungsstellen zu fördern und  bei der Informationspflicht nach § 36 VSBG eine Bereitschaftserklärung unter Vorbehalt zuzulassen. Außerdem sollten die zersplitterten Zuständigkeiten besser geregelt und die Ergebnisse der Schlichtungsverfahren besser dokumentiert werden.