Schlichtungsstelle der Anwaltschaft erweitert ihren Tätigkeitsbereich

24.06.2016

Die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft ist kraft Gesetzes, d.h. ohne dass sie eigens anerkannt werden müsste, Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG. Mit Wirkung vom 1.7.2016 hat sie ihre Satzung neu gefasst. Im Wesentlichen handelt es sich um Anpassungen an das VSBG, z.B. bei den Gründen für die Ablehnung eines Verfahrens. Von erheblicher Bedeutung ist jedoch, dass die Streitwertgrenze, bis zu der Schlichtungsanträge bearbeitet werden, von 15.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben wurde.       >>> Neufassung der Satzung (BRAK).