SCC: Eilschiedsrichter wird gut angenommen

26.07.2017

Als eine der ersten Schiedsgerichtsorganisationen hat die Stockholmer Chamber of Commerce (SCC) im Jahre 2010 ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eingeführt, in dem ein sog. Emergency Arbitrator vor der Einsetzung des Schiedsgerichts vorläufige Anordnungen treffen kann. Das Verfahren wird zunehmend genutzt. Von den bisherigen 27 Verfahren wurde fast die Hälfte im vergangenen Jahr beantragt. Die SCC hat einen aufschlussreichen Bericht hierüber veröffentlicht.

Demzufolge wurde der Eilschiedsrichter in allen Verfahren aus den Jahren 2015/2016 innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Antrags eingesetzt. Die Hälfte seiner Anordnungen erging binnen 5 Tagen, der Rest innerhalb von 7 Tagen. Entscheidungskriterien sind: Jurisdiktion des Schiedsgerichts, Erfolgsaussicht des Schiedsverfahrens, Dringlichkeit, Gefahr irreparabler Schäden und Verhältnismäßigkeit.

6 Anträge auf Eilentscheidung wurden abgelehnt, 4 hatten vollen, 3 teilweise Erfolg. In einigen Fällen kam es nach der Eilentscheidung nicht mehr zum regulären Schiedsverfahren, weil die Parteien sich verglichen haben oder die Rechtsverfolgung aufgegeben wurde. Soweit hierzu Erkenntnisse vorliegen, werden die einstweiligen Anordnungen in hohem Maße freiwillig beachtet.

Der Bericht liefert auch ausführliche Informationen zu den Gegenständen der Verfahren und zu den Inhalten der einstweiligen Anordnungen.

>>>> Vollständiger Bericht