Kein Hinweis auf Online-Schlichtung: Wettbewerbsverstoß

14.05.2016

Ein Online-Händler handelt wettbewerbswidrig, wenn er entgegen der am 9.1.2016 in Kraft getretenen EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung auf seiner Webseite keinen Link auf die Europäische OS-Plattform anbringt. Dies hat das LG Bochum mit Urteil v. 31.3.2016 (14 O 21/16) entschieden (s. unter Recht).