Gesetz zur Verbraucherstreitbeilegung tritt in Kraft

26.02.2016

Am 25.2.2016 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19.2.2016 im BGBl. I S. 254 verkündet. Es tritt zum Teil mit sofortiger Wirkung, größtenteils zum 1.4.2016 in Kraft. Die Publikations- und Hinweispflichten für Unternehmer werden erst zum 1.2.2017 wirksam. Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern via Internet abschließen, müssen aber schon jetzt einen Link zur Europäischen OS-Plattform einrichten.

S. hierzu:     VSBG – Die wesentlichsten Änderungen

                       VSBG – Bedeutung für die Praxis

                      Stellungnahme zu § 6 VSBG