Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Betrieb auf
01.04.2016
Unmittelbar nach Inkrafttreten des VSBG am 1.4.2016 hat das Bundesamt für Justiz die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl anerkannt. Diese nimmt für ganz Deutschland die Funktion einer Auffangschlichtungsstelle wahr, d.h. sie kann wegen aller Verbraucherstreitigkeiten angerufen werden, für die keine besondere Schlichtungsstelle gesetzlich anerkannt oder eingerichtet ist. Zu näheren Informationen s. die Website des Zentrums für Schlichtung.