1. Februar 2017: Neue Regeln für Verbraucherkonflikte treten in Kraft

28.01.2017

Jeder gewerblich oder selbständig Tätige, der Verträge  mit Privatpersonen (sog. Verbrauchern) abschließt, muss sich in den vergangenen Monaten Gedanken darüber gemacht haben, wie er ab 1. Februar 2017 mit Beschwerden umgehen will, die aus solchen Verträgen hervorgehen. Ab dann entfaltet nämlich das seit 1.4.2016 geltende Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) mit umfassenden Informationspflichten der Unternehmer seine volle Wirkung. S. hierzu:

Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz