Verbraucherstreitbeilegung in Österreich: Konzentration auf wenige Stellen

27.05.2015

Das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ins Begutachtungsverfahren gegeben. Anders als die in Deutschland geplante Regelung sieht der Entwurf keine Öffnung für neue privat- oder öffentlich-rechtliche Streitbeilegungsstellen vor, sondern baut auf den bereits vorhandenen branchenspezifischen Schlichtungsstellen auf und richtet zusätzlich eine beim Sozialministerium angesiedelte Auffangstelle ein. Anders als nach dem deutschen Entwurf werden die Unternehmer nicht verpflichtet, in ihren allgemeinen Verlautbarungen auf die fehlende Bereitschaft zur Teilnahme an der Verbraucherschlichtung hinzuweisen. Das Verfahren ist grundsätzlich für beide Parteien kostenlos.

Zur Pressemitteilung des Sozialministeriums

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