Informationen zur künftigen Behandlung von Verbraucherbeschwerden

23.10.2016

Am 1.2.2017 bricht für die Behandlung von Verbraucherkonflikten ein neues Zeitalter an, denn dann treten die mit dem VSBG eingeführten, umfassenden Aufklärungspflichten der Unternehmer in Kraft, die zu einer wesentlich stärkeren Inanspruchnahme der seit Kurzem bestehenden anerkannten Verbraucherschlichtungs-stellen führen werden. Bei den Unternehmern scheint noch weithin Unklarheit zu bestehen, wie am besten mit dieser Neuregelung umzugehen ist. Der Thüringer Schlichtungsbeirat, eine gemeinsame Initiative von Justizministerium, Industrie- und Handelskammer, Rechtsanwaltskammer, Verbraucherzentrale und zahlreichen weiteren Institutionen, informierte daher bei  einer sehr gut besuchten Veranstaltung am 20. Oktober 2016 in Erfurt über Organisation, Ablauf und praktische Nutzung des neuen Verfahrens.

Tenor der Veranstaltung war, dass das Verfahren bei den staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen große Vorteile für eine rasche, kompetente und neutrale Konfliktbeilegung sowie für den Ruf des Unternehmens und die Kundenbindung bietet, dass die Unternehmer aber insbesondere im unteren Streitwertbereich zur Vermeidung unverhältnismäßiger Kosten auch über Alternativen, z.B. ein unternehmens- oder verbandsgetragenes Beschwerdemanagement nachdenken sollten (s. Einführungsvortrag).

Am besten ist es immer noch, die Verständigung im Gespräch mit dem Kunden zu suchen, resümierte die Vizepräsidentin der einladenden IHK Erfurt, Annette Projahn.