Methoden der Konfliktbeilegung

Anders als das Gerichtsverfahren ist die alternative Konfliktbeilegung, bei der die Beteiligten mit Unterstützung eines neutralen Dritten eine einvernehmliche Lösung suchen, nicht umfassend gesetzlich geregelt. Es gibt daher für die zahlreichen Verfahrensarten und Methoden, die hier zur Anwendung kommen können, keinen einheitlichen Sprachgebrauch. Wesentlich ist jedoch, dass zwischen den Beteiligten und dem Verhandlungsleiter Einigkeit über die anzuwendende Methode besteht. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob der Dritte lediglich moderieren oder ob er direktiv (bestimmend), evaluativ (bewertend) oder mediativ (die Selbstregulierungskräfte fördernd) agieren soll.

Eine ausführliche Beschreibung der verschiedenen Verhandlungsmethoden finden Sie hier.

Selbstverständlich können die Beteiligten sich jederzeit über Abwandlungen, Mischformen und Übergänge von einer Methode zur anderen verständigen.